Familienforschung

Familienforschung eigentliche Bedeutung Genealogie. Bezeichnet im engeren Sinne die historische Hilfswissenschaft der Familiengeschichtsforschung. In früheren Jahren wurden vor allem Stammbäume der männlichen Verwandtschaftsbeziehungen aufgelistet. Ich befasse mich jedoch mit der gesamtheitlichen Ahnenforschung und beziehe ebenfalls die weiblichen Verzweigungen mit ein. 

Quellen für die Forschung findet sich nicht nur in den Privat Aufzeichnungen der Familie, die meisten Quellen findend sich jedoch in den Kantonalen Staatsarchiven, Gemeindearchiven und Kirchenarchiven.

Beginn einer Suche startet meist in den vom Staat befohlenen Zivilstandsregister. Diese beginnen 1875 und gehen bis in die heutige Zeit. Jenach Kanton sind diese jedoch unter Datenschutz und nicht frei einsehbar. In meinen Hauptsuchfeld Luzern und Graubünden, können die Zivilstandsregister bis ca. 1919 ohne Bewilligung eingesehen werden.

In der Zeit der Helvetik und der Gründung des Bundesstaates, herrschte in der Schweiz ein regelrechtes Chaos bezüglich Aufzeichnungen. In gewissen Kantonen obliegen die Aufzeichnungen immer noch in der Hand der Kirche, andere Kantone wiederum hatten bereits früh die Taufbücher, Ehebücher und Sterbebücher in staatliche Hände übergeben. 

Taufbuch Filisur

Vor 1834 oblag meist die Führung der Bücher ausschliesslich bei der Kirche.  Streng unterschieden nach den jeweiligen Konfessionen. Leider waren nicht alle Pfarrer gleich begabt und gewillt beim genauen Arbeiten. Dadurch wird die Forschung nur mit den Taufbücher oft schwieriger. Bei oft gleichen Vornamen und Nachnamen lassen sich dadurch die Stammbäume ohne andere Quellen nicht mehr aufzubauen. Auch der Beginn der Aufzeichnungen variieren je nach Region und Gemeinde. So beginnen die Bücher in den beiden reformierten Gemeinden Filisur 1690, mit Rückverfolgung bis ca. 1600. Malix beginnen 1709. In den katholischen Gemeinden Meggen 1590, Luzern 1581.

Leider gibt es auch Gemeinden welche durch Brände, Bücher verbrannten oder durch Unachtsamkeiten verschollen sind. In diesen Fällen weicht man auf alte Gülte aus. In den Gülten wurden Geld verleihe auf Hof und Haus aufgezeichnet. Diese wurden mit Kopien in Bücher zusammen gefasst, später wurden aus diesen die heutigen Grundbücher.